Was Monteure und Firmen erwarten
Wer eine Monteurwohnung bucht, ist meist nicht der Gast selbst, sondern sein Arbeitgeber. Die Firma will ihr Team schnell, verlässlich und ohne viel Abstimmung unterbringen. Darauf kommt es an:
- Einzelbetten statt Doppelbett, damit Kollegen sich die Wohnung teilen können.
- Küche mit Grundausstattung, denn auf Montage wird oft selbst gekocht.
- Waschmaschine oder Waschmöglichkeit für Arbeitskleidung.
- Stabiles WLAN und ein Tisch zum Arbeiten.
- Parkplatz, möglichst auch für Transporter.
- Flexible Verlängerung, wenn das Projekt länger dauert.
- Rechnung auf die Firma und ein Ansprechpartner, der schnell antwortet.
Luxus erwartet niemand. Sauberkeit, gute Betten und eine unkomplizierte Anreise zählen mehr als Dekoration.
Vorteile und Nachteile auf einen Blick
Die Vermietung an Monteure hat klare Stärken, aber auch Haken, die in vielen Ratgebern fehlen:
- Vorteil: Nachfrage auch werktags und außerhalb der Reisesaison, etwa bei Baustellen, Messen und Industrieprojekten.
- Vorteil: längere Aufenthalte, dadurch weniger Wechsel und Reinigungen als bei Feriengästen.
- Vorteil: Firmen zahlen in der Regel zuverlässig und buchen bei guter Erfahrung wieder.
- Nachteil: Mehrere Personen in einer Wohnung bedeuten mehr Abnutzung.
- Nachteil: Zwischen zwei Projekten kann die Wohnung leer stehen.
- Nachteil: Sie tragen Nebenkosten, Reinigung und Gästebetreuung selbst, und Firmen erwarten Rechnungen und schnelle Antworten.
Ob die Vorteile überwiegen, hängt stark von Lage, Ausstattung und davon ab, wie viel Arbeit Sie selbst übernehmen wollen.
Der Rechenweg: Monteurvermietung gegen Dauermiete
Ein seriöser Vergleich rechnet nicht mit dem Preis pro Nacht, sondern mit dem, was am Ende übrig bleibt. Gehen Sie so vor:
- Erlös schätzen: realistisch belegte Nächte im Jahr mal Preis pro Nacht, je Wohnung oder je Bett. Rechnen Sie Leerlauf zwischen Projekten ein.
- Portal- und Vermittlungsprovisionen abziehen, falls Sie über Monteurportale oder Buchungsplattformen vermieten.
- Laufende Kosten abziehen, die bei der Dauermiete der Mieter trägt: Strom, Heizung, Wasser, Internet, Rundfunkbeitrag.
- Reinigung, Wäsche und Verbrauchsmaterial abziehen.
- Eine Rücklage für Abnutzung und Ersatz von Möbeln und Geräten bilden.
- Umsatzsteuer und Einkommensteuer berücksichtigen.
- Das Ergebnis mit der Nettokaltmiete einer Dauervermietung vergleichen und Ihren eigenen Zeitaufwand dagegen halten.
Erst diese Rechnung zeigt, wie groß der Unterschied wirklich ist. Eine erste Schätzung für Ihr Objekt gibt Ihnen unser Ertragsrechner.
Zum Ertragsrechner für Eigentümer
Was rechtlich gilt
Zweckentfremdung in Hannover: Nach der Satzung der Landeshauptstadt vom 26. Juni 2025 ist Wohnraum zweckentfremdet, wenn er mehr als insgesamt zwölf Wochen im Kalenderjahr tage- oder wochenweise entgeltlich als Ferienwohnung, als Monteurswohnung oder sonst zur Fremdenbeherbergung genutzt wird. Dafür brauchen Sie eine Genehmigung der Stadt. Eine Ausnahme gilt für Wohnraum, der schon vor dem 1. Januar 2019 rechtmäßig so genutzt wurde. Andere Städte haben eigene Regeln.
Eigentumswohnung: Lesen Sie die Teilungserklärung. Für Feriengäste hat der Bundesgerichtshof 2010 entschieden, dass die Vermietung an wechselnde Gäste grundsätzlich zulässig ist, solange die Teilungserklärung oder eine Vereinbarung aller Eigentümer sie nicht ausschließt (V ZR 72/09). Klären Sie vor dem Start, ob Ihre Gemeinschaft Einschränkungen beschlossen oder vereinbart hat.
Mietwohnung: Vermieten Sie eine Wohnung, die Sie selbst gemietet haben, an Monteure weiter, brauchen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters.
Mietrecht: Für Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist, gelten viele Schutzvorschriften des Wohnraummietrechts nicht (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Halten Sie im Vertrag fest, dass es sich um eine Unterkunft für die Dauer eines Projekts handelt.
Steuern, Rechnungen und Meldepflicht
Umsatzsteuer: Die Vermietung von Wohnraum für weniger als sechs Monate gilt als Beherbergung. Sie ist nicht von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG) und unterliegt dem ermäßigten Satz von 7 Prozent (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen können, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
E-Rechnung: Weil Firmen buchen, sind Ihre Rechnungen Rechnungen an Unternehmen. Seit 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zum Ausstellen gilt ab 2027 für Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz und ab 2028 für alle. Kleinunternehmer sind vom Ausstellen ausgenommen.
Meldeschein: Seit dem 1. Januar 2025 entfällt die besondere Meldepflicht für inländische Gäste in Beherbergungsstätten. Für ausländische Gäste, etwa Monteure aus dem Ausland, bleibt sie bestehen.
So läuft die Vermietung im Alltag gut
Mit ein paar Regeln vermeiden Sie die typischen Probleme:
- Höchstzahl der Personen im Vertrag festlegen und an der Bettenzahl ausrichten.
- Hausordnung mit Ruhezeiten, Rauchverbot und Parkregeln schriftlich übergeben.
- Mindestaufenthalt festlegen, zum Beispiel eine Woche, damit sich Reinigung und Übergabe lohnen.
- Zwischenreinigung bei längeren Aufenthalten vereinbaren, etwa wöchentlich.
- Buchung und Rechnung auf die Firma ausstellen, nicht auf einzelne Mitarbeiter.
- Anreise per Schlüsselbox oder digitalem Schloss, denn Monteure kommen oft spät oder früh.
Viele Eigentümer unterschätzen den Aufwand für Anfragen, Übergaben und Reinigung. Wenn Sie den nicht selbst tragen wollen, gibt es Alternativen.
Möblierte Wohnung an Firmen vermieten
So arbeiten wir bei GREYGREEN
GREYGREEN aus Hannover betreibt selbst Apartments für die Kurzzeit- und die möblierte Langzeitvermietung und arbeitet dabei viel mit Unternehmen zusammen. Für Eigentümer bieten wir zwei Wege: Bei der Vermarktung bleiben Sie Vermieter, und wir übernehmen Anfragen, Buchungen, Preise und Gästebetreuung. Bei der Anmietung mieten wir Ihre Wohnung und zahlen eine feste Miete, das Leerstandsrisiko zwischen zwei Projekten liegt dann bei uns.
Unsere Praxis kommt aus dem eigenen Betrieb: Unser Aparthotel Grünewald in Hannover hat 29 Zimmer mit 49 Betten und läuft mit Self-Check-in und digitalen Schlössern. Gäste kommen an, wann es ihr Arbeitstag erlaubt, ohne dass jemand mit dem Schlüssel warten muss.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihre Teilungserklärung, Ihr Mietvertrag und die Regeln Ihrer Gemeinde.
Quellen
- Landeshauptstadt Hannover: Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vom 26. Juni 2025 (§ 3 Abs. 1 Nr. 3, Monteurswohnung)
- Haufe: BGH, Urteil vom 15. Januar 2010, V ZR 72/09, Eigentümer darf Wohnung an Feriengäste vermieten
- § 549 BGB: Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften
- Haufe: Beherbergungsumsätze und Umsatzsteuer (§ 4 Nr. 12, § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG)
- IHK Region Stuttgart: E-Rechnungen, Empfang seit 2025 und Ausstellung ab 2027 und 2028
- Tageskarte: Hotelverband begrüßt Abschaffung der Meldescheine für inländische Hotelgäste (Bürokratieentlastungsgesetz IV)